Anführen

[296] Anführen, verb. reg. act. 1. An etwas führen, führend einer Sache nähern, und zwar, 1) in eigentlicher Bedeutung, mit der Hand einer Sache nähern. In diesem Verstande kommt dieses Verbum noch in dem Bergbaue vor, wo die Bergeisen anführen, so viel bedeutet, als neue Bergeisen zum ersten Mahle gebrauchen; wenn es hier nicht so viel bedeutet, als anfangen zu führen, d.i. zu gebrauchen. 2) In weiterer Bedeutung, durch Zeigung des Weges an etwas führen. So sagt man, die Soldaten zur Schlacht, die Truppen zum Sturme anführen. Und in noch weiterm Verstande heißt anführen bey dem Kriegswesen auch wohl überhaupt so viel, als einer gewissen Anzahl Truppen vorgesetzet seyn. 3) Figürlich. (a) Fertigkeit verbunden mit Unterricht beybringen. Einen jungen Menschen zum Zeichnen, zur Beredsamkeit anführen. Ich habe dich zu allem Guten angeführet. Ihr ganzes Geschäft wird künftig seyn, dich zur Gottesfurcht und Tugend anzuführen, Weiße.


Dich führte ja dein Vater,

Zu großen Thaten an,

Weiße.


Daher wird auch bey den Buchdruckern derjenige Gesell, der einem Lehrlinge den nöthigen Unterricht in seiner Kunst ertheilet, der Anführegesell, oder Anführgespan genannt, der dafür ein willkürliches Anführegeld bekommt. (b) Übel anführen, hintergehen, im gemeinen Leben. Jemanden anführen. Er hat mich mit dem Gelde schändlich angeführet.

2. Heran führen, und zwar, 1) eigentlich, vermittelst eines Fuhrwerkes. Steine, Kalk, Getreide anführen. 2) Figürlich. Jemandes Worte, eine Stelle aus einem Buche anführen. Einen zum Zeugen, oder als einen Zeugen anführen. Etwas zum Beweise anführen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 296.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika