Anflößen

[294] Anflößen, verb. reg. act. heran fließend machen, flößend näher bringen. Holz anflößen. Das Wasser hat hier vieles Land angeflößet, angesetzet. Ein angeflößtes Stück Land. Daher die Anflößung, ingleichen das Anflößungsrecht, das Recht, sich das Eigenthum über dergleichen angeflößtes Land anzumaßen, welches auch der Anfluß, die Anschütt, Anschwemmung, das Anwachsungsrecht, Jus alluvionis genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 294.
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