Anlaß, der

[330] Der Ánláß, des -sses, plur. die -lässe, von dem Verbo anlassen, so wohl dessen Handlung, als auch dasjenige, was angelassen wird, zu bezeichnen.

1. Die Handlung des Anlassens; ohne Plural. Der Anlaß des Wassers. Ingleichen von anlassen, scheinen, der Anschein. Es hat allen Anlaß dazu, es läßt sich dazu an.

2. Der entfernte Grund zu einer Handlung, wie Veranlassung. Einem Anlaß zu argwohnen geben. Das wird nur Anlaß zum Streite geben. Anlaß zu etwas bekommen. Er nahm daher Anlaß zum Kriege. Sie würden nur einen neuen Anlaß, mich zu verläumden, daraus nehmen, Less. Noch kein Augenblick ist vergangen, da sie mir nicht Anlaß zur Bewunderung gegeben haben, Weiße.

Anm. Wachter nennt Anlaß in dieser zweyten Bedeutung mit Recht ein dunkeles Wort. Das Verbum anlassen ist in dieser Bedeutung nicht üblich, sondern man sagt jetzt dafür veranlassen. Anlaß für Conpromiß, ingleichen für Anfang, wie auch[330] für Antlaß, d.i. Ablaß, Entlassung, ist längst veraltet. Haltaus und Frisch führen indessen Beyspiele davon an.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 330-331.
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