Ansagen

[352] Ansagen, verb. reg. act. durch Worte bekannt machen. Einem etwas ansagen, oder etwas bey einem ansagen. Eine Leiche ansagen. Sein Vermögen ansagen, angeben, anzeigen. Zu Rathe ansagen, zu einer Versammlung des Rathes berufen. Daher die Ansagung, und der Ansagezettel, bey dem Reichstage zu Regensburg, ein Zettel, worin der Mainzische Directorial-Gesandte die Materien bekannt machet, über welche gerathschlaget werden soll.

Anm. Ansagen wird heut zu Tage im Hochdeutschen nur noch in einigen wenigen Fällen einer feyerlichen oder auf Befehl eines Höhern geschehenen Bekanntmachung gebraucht. In andern Fällen gebraucht man lieber das einfache sagen. Es ist daher so wohl der Ausdruck sag an, d.i. sage her, als auch die Bedeutung des Anmeldens, einen ansagen, im Oberdeutschen üblicher, als im Hochdeutschen. Beyde kommen schon im Theuerdank vor. Z.B.


Ließ sich den Helden sagen an.


Ingleichen:


Sag an, was will du doch mich underwisen.


Der letzte Ausdruck kommt auch in der Deutschen Bibel mehrmahls vor; z.B. Hiob 34, 33. Weißest du nun was, so sag an. Daß ansagen ehedem auch so viel als anklagen, ingleichen, einen Einwurf machen, bedeutet habe, erhellet theils aus Boners Fabeln, theils aus Schilters Gloss. und den daselbst aus dem Pez angeführten Beyspielen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 352.
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