Anschnitt, der

[362] Der Anschnitt, des -es, plur. die -e, von dem Verbo anschneiden. 1) Die Handlung des Anschneidens, besonders an die Kerbhölzer, und in weiterer Bedeutung so viel wie Anrechnung, im Gegensatze des Abschnittes. So halten die Müller, Tuchmacher u.s.f. zu gewissen Zeiten einen An- und Abschnitt, d.i. eine An- und Abrechnung. In den Bergwerken heißt die Rechnung, welche der Schichtmeister alle Sonnabend dem Bergmeister ablegt, der Anschnitt, und die Schrift worin sie enthalten ist, das Anschnittregister. Daher einen Anschnitt halten, den Anschnitt abwarten, demselben beywohnen, u.s.f. 2) Dasjenige, was zuerst von einer Sache abgeschnitten worden, und 3) der Ort, wo ein Ding angeschnitten worden. Daher die Anschnittschere, plur. die -n, in den Glashütten, eine Schere, womit die Glasballen oder Scheibenkäulchen abgeschnitten werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 362.
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