Ansehnlich

[368] Ansehnlich, -er, -ste, adj. et adv. was angesehen zu werden verdienet, was Ansehen hat, doch größten Theils nur in so fern dieses Wort die äußere gute Gestalt bezeichnet, gute Gestalt mit verhältnißmäßiger Größe verbunden; und zwar, 1) in eigentlicher Bedeutung. Ein Ansehnliches Haus. Der Ort ist sehr ansehnlich. Ein ansehnliches Landgut. Besonders von der Leibesgestalt. Er ist ein ansehnlicher, wohl gewachsener, Mann. Er ist von einer ansehnlichen Gestált. 2) In weiterer Bedeutung, von dem äußern Gepränge. Er gehet ansehnlich gekleidet. Die Leiche ist auf das ansehnlichste begraben worden. Eine ansehnliche Gesellschaft, Versammlung, die nicht nur zahlreich ist, sondern auch aus angesehenen Personen bestehet. Einen ansehnlich bewirthen. 3) Figürlich, von der innern Güte, dem Werthe. Ein ansehnliches Geschenk. Ein ansehnliches Amt, das nicht nur Ehre ertheilet, sondern auch einträglich ist. Ansehnliche Güter, die von einem beträchtlichen Werthe sind. Sie konnten selbst einen ansehnlichen Thaler Geld dabey gewinnen, Weiße. Sein Gehalt ist um ein Ansehnliches vermehret worden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 368.
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