Anstiften

[384] Anstiften, verb. reg. act. 1) Von stiften, bauen, in der figürlichen Bedeutung, für veranstalten, der Urheber von etwas seyn, doch alle Mahl mit dem Nebenbegriffe der bösen Absicht. Er stiftet allezeit etwas Böses an. Was hast du wieder angestiftet? Ein Unglück anstiften. Es ist auf dein Anstiften geschehen. 2) Von Stift, d.i. Stachel, anstechen, doch nur in der figürlichen Bedeutung für anreitzen, zu etwas bewegen, gleichfalls nur im nachtheiligen Verstande. Einen zu etwas anstiften. Falsche Zeugen anstiften. Kläger wider einen anstiften. In welcher Bedeutung dieses Zeitwort nach dem Latein. instigare gebildet zu seyn scheinet. So auch die Anstiftung in beyden Bedeutungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 384.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: