Anzüglich

[409] Anzüglich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Was uns an sich ziehet, reitzend. Ihre Zärtlichkeit gewähret mir nur einen leichten Sieg, der für meine Empfindlichkeit nichts anzügliches hat. Der Kummer hat das eigene, daß er das Vergnügen anzüglicher macht. Da sich hier leicht die folgende üblichere Bedeutung eindrängt, so läßt es sich in der gegenwärtigen nicht anders als mit Behutsamkeit gebrauchen. 2) Was man sich anziehet, in der figürlichen Bedeutung, was man auf sich deutet, oder auch, was anziehet, d.i. schmerzet, beißend, beleidigend. Ein anzüglicher Scherz. Anzügliche Worte. Sich anzüglicher Ausdrücke gegen jemanden bedienen.

Anm. In Oberdeutschland lautet es auch anzügig. Übrigens ist daselbst auch das Verbum anzügeln, als das Frequentativum von anziehen üblich, für anzapfen, d.i. mit anzüglichen Worten auf jemanden zielen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 409.
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