Anzeigung, die

[407] Die Anzeigung, plur. die -en. 1) Die Handlung des Anzeigens; ohne Plural. 2) Ein Merkmahl, Kennzeichen. So werden in Kaiser Carls des Fünften Halsger. Ordn. Art. 19. redliche Anzeigungen, d.i. zuverlässige Wahrzeichen oder Vermuthungsgründe, dem bloßen Argwohne entgegen gesetzet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 407.
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