Appretīren

[416] Appretīren, verb. reg. act. aus dem Franz. apprêter, einem Dinge die letzte Zubereitung zu seiner Bestimmung geben, es zurichten; besonders bey den Zeugmachern, wenn sie den gewebten Zeugen Ansehen, Glanz und Schönheit geben. So auch die Appretūr, die Zurichtung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 416.
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