Auftafeln

[545] Auftafeln, verb. reg. act. 1) Bey den Tuchbereitern, so viel als auffalten, d.i. die Tücher in abgemessene Falten schlagen; vielleicht, weil solches auf oder vermittelst einer Tafel geschiehet. 2) Einem auftafeln, die Speisen für ihn auf die Tafel tragen, nur im gemeinen Leben, wie auftischen. Daher die Auftafelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 545.
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