Aufwägen

[550] Aufwägen, verb. reg. oder nach andern irreg. act. S. Wägen. 1) Durch ein Hebezeug in die Höhe heben, im gemeinen Leben. Einen Stein aufwägen. 2) Darwägen, wägen um es einem andern zu geben. Einem Geld aufwägen. Gegen kein geläutertes Gold wird sie aufgewogen, Hiob 28, 19; nach des Herrn Hofr. Michaelis Übersetzung. So auch die Aufwägung.

Anm. Auch von diesem Worte gilt dasjenige, was schon bey Abwägen erinnert worden. S. auch Wägen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 550.
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