Aufwarten

[551] Aufwarten, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert; auf etwas warten, besonders auf eines andern Befehl warten. 1) In eigentlicher und weiterer Bedeutung, jemanden bedienen, ihm allerley niedrige Dienste leisten. Einem Herrn aufwarten, dessen Bedienter seyn. Den Gästen aufwarten. Bey Tische, bey der Tafel aufwarten. Bey einer Hochzeit aufwarten, nehmlich mit Musik, den Gästen vorspielen. In dieser Bedeutung wird es gegenwärtig nur von geringen und niedrigen Diensten gebraucht. Allein Opitz gebraucht es auch in der edlern Bedeutung für dienen überhaupt. Der, dem ich getreulich aufzuwarten verbunden bin. Bey eben demselben kommt es aber auch absolute vor:


Um dich, o Herr, stehn aller Augen her,

Und warten auf,

Ps. 145.


Auf welche Art es im Hochdeutschen nur noch von den Hunden und einigen andern Thieren gebraucht wird, wenn sie sich auf die hintern Füße setzen, und auf den Befehl ihres Herrn warten.

2) Figürlich von allen Pflichten der Höflichkeit und Ehrerbiethung, die man einem andern leistet. Einem aufwarten, mit Ehrerbiethung zu ihm kommen. Einem mit etwas aufwarten, ihm ein Geschenk damit machen, es ihm geben, darreichen. Kann ich ihnen damit aufwarten? Auf gleiche Art gebrauchen die Schweden ihr uppwakta, von wakta, warten. Das Substantiv die Aufwartung S. hernach besonders.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 551.
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