Aufweisen

[552] Aufweisen, verb. irreg. act. S. Weisen, als einen Beweis vorzeigen, vor Augen legen. Eine Vollmacht, ein Creditiv, einen Wechsel aufweisen. Er hat nichts wider mich aufzuweisen. Daher die Aufweisung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 552.
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