Ausdingen

[583] Ausdingen, verb. irreg. act. S. Dingen, wie ausbedingen, sich durch ein Gedinge, oder durch einen Vertrag vorbehalten. Das ding ich mir aus. Ich habe es mir ausgedungen. Daher die Ausdingung. Uzdingen kommt in dieser Bedeutung schon in dem Schwabenspiegel vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 583.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: