Auskleiden

[605] Auskleiden, verb. reg. act. 1) Der Kleider entledigen. Sich auskleiden, in der edlern Sprechart für das niedrigere ausziehen. Einen andern auskleiden. 2) Mit Kleidern besonderer Art versehen. Sich als einen Bauer auskleiden. Sich auf das Beste auskleiden. Ausgekleidete Puppen. Daher die Auskleidung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 605.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: