Ausläuten

[612] Ausläuten, verb. reg. act. 1) Das Ende einer Sache durch Läuten anzeigen. Die Kirche, die Messe ausläuten, im Gegensatze des Einläutens. 2) Das letzte Zeichen mit den Glocken geben; ingleichen aufhören zu läuten, als ein Neutrum. Man hat schon ausgeläutet. Daher die Ausläutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 612.
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