Ausleihen

[613] Ausleihen, verb. irreg. act. S. Leihen, an andere verleihen, wie auslehnen; nur daß ausleihen eigentlich Oberdeutsch ist, und im Hochdeutschen für edler gehalten wird, als dieses. S. Leihen. Sein Geld ausleihen. Geld auf Zinsen ausleihen. Ein Pferd ausleihen. Daher die Ausleiher, der etwas an andere leihet, und die Ausleihung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 613.
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