Ausmitteln

[619] * Ausmitteln, verb. reg. act. welches im Oberdeutschen am bekanntesten ist. 1) Ausfündig machen. Man hat den Thäter noch nicht ausmitteln können. S. Mittel. 2) Aussondern, auch nur im Oberdeutschen. Daher die Ausmittelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 619.
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