Auspachten

[620] Auspachten, verb. reg. act. durch ein höheres Geboth aus einem Pachte verdrängen. Einen Pachter auspachten. So auch die Auspachtung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 620.
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