Ausplündern

[621] Ausplündern, verb. reg. act. durch Plündern ausleeren, des Seinigen berauben. Die Diebe haben ihn bis auf das Hemde ausgeplündert. Daher die Ausplünderung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 621.
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