Ausprügeln

[622] Ausprügeln, verb. reg. act. aus einem Orte prügeln, ingleichen nach Verdienst prügeln, sehr prügeln. Einen derb ausprügeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 622.
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