Ausrufen

[628] Ausrufen, verb. irreg. (S. Rufen,) welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) Laut rufen, eine lebhafte Gemüthsbewegung durch die Stimme ausdrucken. Wie sehr, rief er aus, schmerzet diese Wunde! 2) Das Rufen beschließen, aufhören zu rufen. Der Wächter hat ausgerufen. II. Als ein Activum, durch Rufen verkündigen. Etwas zum Verkaufe ausrufen. Den Frieden ausrufen lassen. Einen als König, oder zum Könige ausrufen. Daher die Ausrufung, und das Ausrufungszeichen, oder dasjenige Zeichen, welches einem geschriebenen oder gedruckten Ausrufe in der ersten Bedeutung beygefüget zu werden pfleget (!).

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 628.
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