Aussöhnen

[651] Aussöhnen, verb. reg. act. völlig versöhnt machen. Einen aussöhnen. Diese Reue hat wahrhaftig den Himmel ausgesöhnt, Dusch. Sich jemanden aussöhnen, in der höhern Schreibart, ihn gegen sich versöhnt machen. Ich weiß wodurch ich mir sie am ersten aussöhnen kann, Weiße.


Das Elend des Thyest

Hat mich ihm ausgesöhnt,

Opitz.


Ingleichen, sich mit einem aussöhnen, die Freundschaft wieder herstellen. Einen mit dem andern aussöhnen. Einen Sohn bey seinem Vater aussöhnen, den Vater gegen ihn versöhnt machen. In Oberdeutschland sagt man auch etwas aussöhnen, dafür genug thun, ein Vergehen durch Reue u.s.f. tilgen. Allein dieser Gebrauch ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. S. Söhnen und Versöhnen. So auch die Aussöhnung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 651.
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