Aussage, die

[629] Die Aussage, plur. die -n 1) Die Handlung des Aussagens; ohne Plural. Noch häufiger aber 2) dasjenige, was jemand aussaget, das Zeugniß von einer erlebten Begebenheit. Seiner Aussage nach. Besonders, was vor Gerichte ausgesaget wird, die feyerliche Aussage der Zeugen, des Klägers, oder des Beklagten, in welcher Bedeutung ehedem auch das einfache die Sage üblich war. Nach Aussage zweyer Zeugen. Ihre Aussage stimmt nicht überein.

[629] Anm. In Niedersachsen bedeutet dieses Wort auch noch, 1) ein Versprechen, 2) eine Ausnahme, und 3) die Aussetzung oder Bestimmung eines Antheils an der künftigen Erbschaft. S. das folgende.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 629-630.
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