Ausscheiden

[632] Ausscheiden, verb. irreg. (S. Scheiden,) welches auf gedoppelte Art üblich ist.

I. Als ein Activum, da es zugleich regulär conjugiret werden kann, obgleich solches nur selten geschiehet, von andern Dingen scheiden, absondern. So werden in dem Bergbaue die Erze ausgeschieden, oder ausgescheidet, wenn sie von den Bergen oder tauben Gesteine abgesondert werden, welches mit einem andern Ausdrucke auch anschlagen heißt.

II. * Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, sich entfernen, aus einer Gesellschaft weggehen; welche Bedeutung indessen im Hochdeutschen selten ist. Ich dächte, ich schiede gänzlich aus, so liegen sie einander selbst in den Haaren, Less.

Daher die Ausscheidung, in der thätigen Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 632.
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