Ausschlachten

[634] Ausschlachten, verb. reg. act. bey den Fleischern, einem geschlachteten Viehe die Haut ablösen, das Eingeweide heraus nehmen, und das Fleisch zum Gebrauche zerhauen. So auch die Ausschlachtung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 634.
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