Ausschuhen

[640] * Ausschuhen, verb. reg. act. den Schuh ausziehen, in welcher Bedeutung dieses Wort aber nur in den Jüdischen Gebräuchen vorkommt, da die Witwe dem Bruder ihres verstorbenen Mannes, zum Zeichen, daß er sich seiner Ansprüche, die er nach Mosis Gesetz an sie hat, begibt, mit gewissen Feyerlichkeiten einen Schuh ausziehet. Daher das Ausschuhungsrecht. In weiterer Bedeutung heißt, die Kunst ausschuhen, im Bergbaue, das Leder von dem Kolben derselben wegnehmen. Daher die Ausschuhung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 640.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika