Ausspèrren

[652] Ausspèrren, verb. reg. act. 1) Aus einander sperren. Die Beine aussperren. 2) Hinaus sperren, am häufigsten in Oberdeutschland, für ausschließen. Einen aussperren, durch Versperrung oder Verschließung der Stadt oder des Hauses draußen zu bleiben nöthigen. So auch die Aussperrung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 652.
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