Ausstèllen

[657] Ausstèllen, verb. reg. act. hinaus stellen. 1) Eigentlich. Wachen, Posten ausstellen. Waaren ausstellen, aussetzen. Besonders zur Schau, zur Besichtigung hinstellen. Gemählde, Zeichnungen ausstellen. 2) Figürlich. (a) Von sich stellen. Einen Revers, eine Handschrift, einen Wechsel ausstellen. (b) Einer Veränderung aussetzen, bloß stellen. Einen der öffentlichen Beschimpfung ausstellen, Raben. Der Arme ist den Zufällen des Schicksals nicht mehr ausgestellet, als der Reiche, Dusch; wofür doch aussetzen gewöhnlicher ist. (c) Aufschieben. Etwas auf eine andere Zeit ausgestellt seyn lassen; wofür gleichfalls aussetzen üblicher ist. Ingleichen völlig unterlassen. Ein Vorhaben gar ausstellen. (d) Tadeln, vorzüglich in Oberdeutschland, für das Hochdeutsche aussetzen.


Er stellt mit höchstem Fleiß die kleinsten Mängel aus,

Gryph.


(e) * Einen gelinden Verweis geben; im Oberdeutschen. Dieß wird dem Amte ausgestellet. Das Ausstellen ist in der Oberdeutschen Kanzelleysprache die gelindeste Art des Verweises; darauf folgt das stärkere Vorhalten; hierauf das noch stärkere Verheben; ferner das Ahnden, und endlich das Verweisen, als die stärkste Art.

Daher die Ausstellung in allen obigen Bedeutungen, besonders in Oberdeutschland, für Tadel. Ausstellungen wider etwas machen, es tadeln. Das Adjectiv ausstellig, etwas ausstellig machen, es tadeln, ist gleichfalls nur in der Oberdeutschen Mundart gebräuchlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 657-658.
Lizenz:
Faksimiles:
657 | 658
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika