Austhun

[662] Austhun, verb. irreg. act. (S. Thun,) ein Wort, welches in allen seinen Bedeutungen nur in dem gemeinen Umgange gebraucht wird, vermuthlich weil der Begriff, den es gewähret, sehr allgemein und unbestimmt ist. Es wird aber gebraucht, 1) für ausziehen, von sich legen, von Kleidungsstücken. Ein Kleid austhun. Schuhe und Strümpfe austhun. Sich austhun, sich auskleiden. 2) Für auslöschen. Ein Licht austhun. Das Feuer austhun. Eine Schuld, eine Rechnung austhun. 3) Andern leihen. Geld auf Zinsen austhun. Ingleichen von Feldgütern, Äcker, Güter austhun, verpachten.

Anm. Austhun, für sich auslassen, er thut sich dessen nicht aus, er läßt es sich nicht merken, ingleichen groß austhun, prahlen, klein austhun, dessen Gegensatz, sind selbst im Oberdeutschen niedrig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 662.
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