Auswägen

[665] Auswägen, verb. reg. oder nach andern irreg. act. S. Wägen. 1) Heraus wägen, nach dem Gewichte aussuchen. Die Ducaten auswägen. 2) Hinaus wägen, nach dem Gewichte vertheilen, oder auch im einzelnen verkaufen. Butter, Käse u.s.f. auswägen. So auch die Auswägung. S. auch Abwägen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 665.
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