Bändigen

[713] Bändigen, verb. reg. act. bändig machen. 1) Eigentlich. Ein wildes Thier bändigen, machen, daß es die Bande willig erträgt, es zähmen. 2) Figürlich. Ein Mensch, der nicht zu bändigen ist. Ich will sehen, was ich mit meinem Herzen machen, ob ich es zum Gehorsam bändigen kann, Weiße. Lehre mich die Martern bändigen, die meine Seele ängstigen. Daher die Bändigung. Das Substantiv der Bändiger ist nur im Scherze gebräuchlich.


Lyäus, der Bändiger sterblicher Sorgen,

Cron.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 713.
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