Bürge, der

[1261] Der Bürge, des -n, plur. die -n, eine dritte Person, welche dem Gläubiger für dessen Schuldner Sicherheit verspricht, sich, im Falle der Noth für ihn zu bezahlen, anheischig macht; in der weitesten Bedeutung, eine jede Person, welche die Verbindlichkeit einer andern übernimmt, im Falle diese sie nicht erfüllet. Einen Bürgen stellen, oder geben. Bürge für jemanden werden. Wer ist mir Bürge dafür? Man gebraucht dieses Wort auch von dem weiblichen Geschlechte. Die Frau ist für ihren Mann Bürge geworden. Eine Frau kann für einen andern nicht Bürge werden. Indessen hat doch Opitz das Fämininum Bürginn.

Anm. Bürge, im Nieders. Borge, im Oberdeutschen um das Jahr 840 Burigu, in spätern Zeiten Purigo, Purgel, Purkel, im Dän. Borg, im Angels. Borge, im Holländ. Borghe, im Engl. Borrow, stammet vermuthlich von borgen ab, welches Zeitwort ehedem einen weit größern Umfang der Bedeutung hatte als jetzt. S. Borgen. Ein Bürge wurde ehedem auch ein Leister, Leistbürg, und Gült genannt, und in der Schweiz ist in dieser Bedeutung auch Tröster, und in manchen Gegenden Gutsprecher üblich. Das Niedersächsische Borge bedeutet auch einen Gläubiger, ein Umstand, der die Verwandtschaft der Wörter Bürge und borgen bestätiget.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1261.
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