Bürgen

[1262] Bürgen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, Bürge werden. Wer bürget mir dafür?


Gottes Aug und meine Hand

Bürgen vor den Unbestand,

Günth.


Mir bürgt dein edles Herz

Für Bosheit und Betrug, in dem was du gethan,

Weiße.


Der Unschuld? Jüngling sprich, wer bürgt für diese dir?

Weiße.


Doch, o, mich dünkt, mein Herz bürgt für das seine,

Schleg.


In dieser Bedeutung kommt porakan schon bey dem Kero vor. Im Schwed. lautet dieses Zeitwort borga, im Dän. borge.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1262.
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