Büttel (2), der

[1281] 2. Der Büttel, des -s, plur. ut nom. sing. eine selbst im gemeinen Leben verächtlich gewordene Benennung, so wohl der niedrigsten Gerichtsdiener oder Häscher, als auch des Henkers und seiner Knechte.

Anm. Es hat dieses Wort nicht zu allen Zeiten und in allen Gegenden den so verhaßten Nebenbegriff gehabt, welcher jetzt damit verbunden wird. Bey dem Stumpf heißt noch der Priester ein Büttel Gottes, d.i. ein Diener, der dessen Befehle ausrichtet. Am häufigsten wurde der Frohnbothe, oder der Gerichtsbediente Büttel genannt. Im Schwab. Spieg. heißt es von diesen Frohnbothen Kap. 109: Etuua heizzent si gebutel, etuua Rihter, etuua anders, d.i. an einigen Orten heißet man sie Gebütel, an andern Orten Richter, an andern anders. Die wahrscheinlichste Ableitung ist von dem Verbo biethen oder gebiethen, weil sie im Nahmen des Richters gebiethen mußten, so wie von warten und weisen, auch Wärtel und Weisel, für Wärter und Weiser gemacht worden; ohne daß man eben nöthig hätte Bittel und Büttel zu schreiben. Das Nieders. Bödel, Böel, das Engl. Beadle, das Angels. Bydel, das Schwed. Bödel, das Isländ. Bodul, das Dänische Boddel, bedeuten alle entweder einen Bothen, oder einen Gerichtsdiener, oder auch den Henker. Herr Ihre ziehet die Ableitung von dem Isländ. bödla, martern, vor, welche sich aber mit dem Deutschen Gebrauche dieses Wortes nicht reimen lässet. S. auch Pedell. Schilter hält Büttel für das Diminutivum von Bothe, welchem aber das männliche Geschlecht widerspricht. S. auch Henker.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1281.
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