Backhaus, das

[687] Das Backhaus, des -es, plur. die -häuser. 1) Ein besonderes Gebäude, in welchem das Brot für eine Haushaltung gebacken wird. 2) Ein Wohnhaus, welches mit der Backgerechtigkeit versehen ist, in welchem das Bäckerhandwerk getrieben werden darf; an einigen Orten eine Backstube, ein Backerbe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 687.
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