Bankart, der

[717] Der Bánkart, des -s, plur. die -e, im gemeinen Leben und in verächtlicher Bedeutung, 1) ein von seinem Vater außer dem Ehebette erzeugtes Kind. 2) In weiterer Bedeutung, ein uneheliches Kind, auch ein solches, dessen Vater unbekannt ist, foetus vulgo quaesitus.

Anm. Im Niedersächsischen lautet dieses Wort Bankert. In den ältern Zeiten findet man dafür auch Bänkling. Es ist sehr glaublich, daß mit dieser Benennung auf den Ort der Zeugung gezielet wird, welches nicht nur die gemeine Redensart, mit einer Person von der Bank fallen, sondern auch andere ähnliche Ausdrücke bestätigen, welche sich gleichfalls auf das Lager beziehen. So wird in einem 1482 gedruckten Vocabelbuche Bankart durch Kotzensun erkläret, von Kotze, eine grobe Decke, und im Magdeburgischen ist für Bankart auch Bankbein üblich. Bank wird also in diesem Worte dem Ehebette entgegen gesetzet. In einem zu Rom 1501 gedruckten Italiänischen und Deutschen Vacabulario heißt es: Il bastardo, der Bankart, la bastarta, der Bankerein; obgleich Bastard und Bankart noch von einander unterschieden[717] sind, S. Bastard; Bankarein oder Bankarinn sonst aber nicht vorkommt. Wachter hält die letzte Sylbe für das Wort Art, und erkläret es durch vitio affectum; allein es scheinet vielmehr eine harte Aussprache der Ableitungssylbe er zu seyn, welche eine Person männlichen Geschlechtes bedeutet, wie aus dem vorhin gedachten Worte Bankarinn glaublich wird. Die Böhmen haben ihr Pankhart, ein Hurkind, vermuthlich von den Deutschen bekommen; das Pohlnische Beckart, ein Hurensohn, scheint mit dem Isländ. Beck, eine Bank, verwandt zu seyn. Das Englische Bantling, ein uneheliches Kind, gehöret, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht hierher. Im Oberdeutschen ist dieses Wort auch ungewissen Geschlechtes, das Bankart.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 717-718.
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