Bedingen

[782] Bedingen, verb. irreg. act. S. Dingen. 1) Etwas mit einem verabreden, im gemeinen Leben. So ist es unter uns bedungen worden. Am häufigsten aber, 2) einen Vertrag wegen des Preises einer Sache machen, in welcher Bedeutung dieses Wort von dem Käufer gebraucht wird. Eine Arbeit bey einem Handwerksmanne bedingen, mit ihm um den Preis einig werden. Man sieht es diesen Kleinigkeiten an, daß sie sehr genau bedungen sind. 3) Mit einer Bedingung versehen; in welcher Bedeutung aber nur das Mittelwort bedingt, in der regulären Form, da es in den übrigen Bedeutungen bedungen hat, (S. Dingen,) üblich ist; z.B. der bedingte Rathschluß Gottes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 782.
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