Beerben

[785] Beêrben, verb. reg. act. 1) Mit Leibeserben versehen, in welcher Bedeutung aber nur das Mittelwort beerbt üblich ist. Er ist noch nicht beerbt, er hat noch keine Kinder. 2) Von einem erben. Einen beerben. Wenn einer ein Gut nicht beerben oder erkaufen wollte, Ruth. 4, 7. Daß ihr den Segen beerbet, 1 Petr. 3, 9. 3) * Als ein Erbe hinterlassen. Daß ihr besitzet das gute Land und beerbet auf eure Kinder, 2 Chron.[785] 29, 8. Auf daß ihr esset das Gute im Lande, und beerbet es auf eure Kinder, Esr. 9, 12.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 785-786.
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