Befehden

[789] * Befêhden, verb. reg. act. welches im Hochdeutschen längst veraltet ist, für bekriegen, ingleichen den Krieg ankündigen. Doch wird es noch zuweilen von den Dichtern gebraucht, ob es gleich, wie andere veraltete Wörter, eigentlich nur für die komische Schreibart aufgesparet werden sollte.


Wo alte Freyheit noch den angeerbten Hut

Frisch in die Augen drückt und unbefehdet ruht,

Haged.


So auch die Befehdung. S. Fehde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 789.
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