Befolgen

[793] Befolgen, verb. reg. act. einer Sache folgen. Ein Beyspiel befolgen. Noch mehr aber in der figürlichen Bedeutung, Folge leisten, als einen Bestimmungsgrund seines Verhaltens ansehen.[793] Eines Befehl, einen Vorschlag, einen Rath, die Vorschrift des Arztes befolgen. Daher die Befolgung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 793-794.
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