Begnügen

[804] Begnügen, verb. reg. genug haben, welches so wohl als ein Reciprocum, als auch als ein Impersonale gebraucht, und in beyden Fällen gern mit den Vorwörtern an und mit verbunden wird. 1) Als ein Reciprocum. Er begnüget sich mit wenigem. Am häufigsten mit dem Verbo lassen. Ich will mich damit begnügen lassen, daran genug haben, damit zufrieden seyn. Er läßt[804] sich leicht begnügen. Wer sich begnügen läßt, ist immer reich genug. 2) * Als ein Impersonale mit der dritten Endung der Person, welcher Gebrauch aber im Oberdeutschen bekannter ist, als im Hochdeutschen. Begnüget dir an diesem Gelde? S. Genügen, welches in dieser Verbindung gewöhnlicher ist.

Anm. Begnügen ist aus begenügen zusammen gezogen. Im Oberdeutschen und Niedersächsischen ist noch benügen und benögen, mit Weglassung des müßigen ge üblich. Im Dänischen heißt dieses Zeitwort gar nur noye. S. Genug. Opitz gebraucht es einmahl als ein Activum: Ich begnüge meine Sinnen, für begnüge mich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 804-805.
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