Begraben

[805] Begraben, verb. irreg. act. S. Graben, in die Erde graben; besonders von einem Todten, beerdigen, zur Erde bestatten. Einen Todten begraben. Man will ihn nicht begraben lassen. Er wurde ansehnlich, ohne alle Pracht begraben. Ingleichen von verstorbenen Thieren, von welchen doch auch vergraben gebraucht wird. Da liegt der Hund begraben, das ist die Hauptsache, darauf kommt es an. In anständigen Reden und von Personen, von denen man mit Achtung zu sprechen Ursache hat, gebraucht man statt dieses Zeitwortes lieber beerdigen, oder zur Erde bestatten. Figürlich wird es zuweilen auch für verbergen gebraucht. Möchte es doch in der tiefsten Vergessenheit begraben liegen! Einsam begrub ich mich wie ein Eremit in meine Wälder, Dusch. Daher die Begrabung, besonders in der eigentlichen Bedeutung.

Anm. Begraben, Nieders. begraven, Dän. begrave, Schwed. begrafwa, lautet bey dem Kero picraban und bey dem Ottfried bigraben. Be bedeutet hier bey, gleichsam beygraben, bey Seite graben. S. Grab, und Graben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 805.
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