Behaftet

[808] Behaftet, adj. et adv. eigentlich das Participium des ungewöhnlichen Zeitwortes behaften. Mit etwas behaftet seyn, damit beladen seyn, es an sich haben, im nachtheiligen Verstande. Mit Schulden, Sünden, Lastern behaftet seyn. Er ist mit einer bösen Krankheit behaftet. Mit Mängeln und Gebrechen behaftet seyn. Mit mancherley Seuchen und Qual behaftet, Matth. 4, 24. Mit einem harten Fieber behaftet, Luc. 4, 38.

Anm. Pihaftet, kommt schon bey dem Kero für beschäftiget vor, und mit iamer sint behaft, heißt es in der Paraen. Tyrolis. Im Oberdeutschen wird dieses Wort auch in einem guten Verstande gebraucht. Mit was für Begier der Wissenschaft[808] ihr behaftet seyd, heißt es bey dem Opitz. In eben dieser Mundart bedeuten behaftete Güter, solche, die noch streitig sind. Ehedem war behaftet seyn, von dem Teufel besessen seyn, und ein Behafteter, ein Besessener. S. Haften.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 808-809.
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