Beharren

[812] Beharren, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort seyn erfordert, fortfahren zu harren, verharren, verbleiben. 1. Eigentlich. Bey einem beharren, bleiben. Sie beharren schon drey Tage bey mir, Marc. 8, 7. In einem Amte beharren. 2. Figürlich. 1) Auf seiner Meinung, auf seinem Vorhaben beharren, solche standhaft zu behaupten, ins Werk zu richten suchen; dagegen, in derselben verharren, bloß die Beybehaltung derselben ausdruckt. Er beharret nun einmahl darauf, bestehet darauf. Weil alle steif auf ihren Sinn beharrten, Gell. 2) Dauerhaft, standhaft seyn, aushalten. Wer beharret bis ans Ende u.s.f. Sein Glück beharret nicht, Hiob 20, 21 nach des Herrn Hofr. Michaelis Übersetzung. So auch die Beharrung.

Anm. Man gebraucht es fast eben so oft mit dem Hülfsworte haben, als mit seyn, obgleich dieses letztere demselben angemessener zu seyn scheinet. In Oberdeutschland wird es zuweilen mit dem Genitiv verbunden; z.B. Seine Majestät beharren des unveränderlichen Vorsatzes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 812.
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