Bekreuzigen

[836] * Bekreuzigen, verb. reg. act. mit einem oder mehrern Kreuzen versehen. In den Rechten der mittlern Zeiten bedeutete ein Haus bekreuzigen, dasselbe durch Aufsteckung des Kreuzes befrohnen, d.i. den Gerichtszwang daran ausüben; von welchem Gebrauche C. V. Grupens deutsche Alterth. S. 94. f. nachgesehen werden können. * Man möchte sich bekreuzigen, sich mit dem Zeichen des Kreuzes davor verwahren, im gemeinen Leben. So auch die Bekreuzigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 836.
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