Belege, das

[840] Das Belêge, des -s, plur. ut nom. sing. dasjenige, womit etwas beleget wird, doch nur in einigen besondern Fällen. Bey den Schneidern heißt dasjenige das Belege, womit der Saum eines Kleides verstärkt wird. Die Belege, im Plural, heißen in Rechnungssachen, u.s.f. diejenigen Schriften oder Scheine, womit eine Rechnung oder ein anderer Aufsatz beleget wird; Belegescheine, Belegezettel. In diesem Verstande ist dieses Wort in einigen Gegenden als ein Masculinum üblich. Ich will die Abschrift als einen Beleg zu der Rechnung bringen, Gell. Endlich werden auch diejenigen Kennzeichen, welche man unter die Marksteine leget, Belege, noch häufiger aber Beylagen genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 840-841.
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