Berüchtigen

[885] Berüchtigen, verb. reg. act. in ein nachtheiliges Gerücht bringen. Jemanden berüchtigen. Darum, daß er eine Jungfrau in Israel berüchtiget hat, 5 Mos. 22, 19. Der beständige Betrug dieser Götzen (der Reichthümer und der Ehre) hat sie noch nicht so übel berüchtiget u.s.f. Dusch. Am häufigsten ist in dieser Bedeutung das Mittelwort berüchtigt üblich. Ein berüchtigter Dieb. Des La Mettrie berüchtigte Schriften. Er ist wegen seiner Übelthaten im ganzen Lande berüchtigt.

Anm. Dieses Wort ist von dem alten Rucht, fama, S. Gerücht und Ruchtbar, und wurde ehedem auch in gutem Verstande gebraucht. In einer Bremischen Urkunde von 1406 werden bedarve und beruchtigde Lüde, fromme Leute und die einen guten Ruf haben, zusammen gesetzet, und in dem neuen Testamente Luthers von 1523 wird rüchtig durch nahmhaftig, eines[885] großen Rümß, erkläret. Das Zeitwort wird im Oberdeutschen auch mit der zweyten Endung der Sache verbunden. Jemanden eines Diebstahls berüchtigen. So jemandt eyner übelthat berüchtiget würde, heißt es in Kaiser Carls des Fünften Halsgerichtsordnung von 1532, Art. 6. Allein diese Wortfügung ist im Hochdeutschen nicht gewöhnlich, wo das Verbum überhaupt selten vorkommt, und nur das Participium berüchtigt, von einem bösen, lasterhaften Rufe, üblich ist. Das Niedersächsische beruchten, und Schwed. berykta, kommen in der Bedeutung mit dem Hochdeutschen berüchtigen überein. S. Anrüchtig und Berufen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 885-886.
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