Berichtigen

[882] Berichtigen, verb. reg. act. welches nicht das Intensivum oder Frequentativum des vorigen ist, sondern unmittelbar von dem Bey- und Nebenworte richtig herkommt, richtig machen, doch nur in einigen Fällen der figürlichen Bedeutung. Einen Aufsatz berichtigen, verbessern. Die Sache ist nunmehr berichtiget, zu Ende gebracht, abgethan. Eine Rechnung berichtigen. Eine Schuldpost berichtigen, bezahlen. Es ist schon berichtiget, bezahlet, worden. So auch die Berichtigung.

Anm. Dieses Wort ist von richtig vollkommen regelmäßig abgeleitet, und auch fast durchgängig üblich, selbst außer den Kanzelleyen; daher es den Tadel nicht verdienet, den Gottsched in seiner Sprachkunst über dasselbe ausschüttet. In dem Lateine der mittlern Zeiten werden addretiare, adrechurare, adrecurare, adresciare, auf ähnliche Art gebraucht, besonders aber von der Ersetzung eines verursachten Schadens.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 882.
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